BewD Frist bis 16. September 2022. Bei der von den Beschwerdeführerinnen angefochtenen «Rückweisung» handelt es sich damit um eine verfahrensleitende Verfügung, mit welcher ihnen Gelegenheit gegeben wurde, Mängel des Baugesuches zu beheben. Das Baubewilligungsverfahren und damit die den Beschwerdeführerinnen angesetzten Fristen zur Verbesserung liefen zum Zeitpunkt der Beschwerde noch. Gemäss Stellungnahme der Gemeinde vom 30. August 2022 haben die Beschwerdeführerinnen die formellen Mängel verbessert und das Baugesuch am 15. August 2022 fristgerecht via eBau neu eingereicht, was von den Beschwerdeführerinnen nicht bestritten wird.