Zudem teilte die Gemeinde mit, die Beschwerdeführerinnen hätten am 15. August 2022 das Baugesuch via eBau neu eingereicht.4 Mit Verfügung vom 22. September 2022 teilte das Rechtsamt mit, das Dokument «History Baugesuch 2022-2770» sowie die Verfügung der Gemeinde vom 19. Juli 2022 würden zum vorliegenden Verfahren beigezogen. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.