2. Am 26. Juli 2022 reichte die Beschwerdeführerin 1 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Ein im Wortlaut identisches Exemplar der Beschwerde, unterzeichnet von der Beschwerdeführerin 2, traf am 27. Juli 2022 bei der BVD ein. Die Beschwerdeführerinnen wehren sich gegen die Rückweisung vom 16. Juni 2022, machen insbesondere Ausführungen zur Bewilligungsfähigkeit ihres Baugesuchs ohne Näherbaurecht und beantragen dessen Gutheissung.