Am 20. April 2022 ging beim Bauinspektorat ein vom Vater der Beschwerdeführerinnen unterzeichnetes Schreiben ein, wonach ein Näherbaurecht nicht nötig sei, da der erforderliche Grenzabstand eingehalten werde. Mit einer sog. «Rückmeldung» mit dem Titel «Rückweisung vom 16. Juni 2022» wies das Bauinspektorat die Beschwerdeführerinnen via eBau darauf hin, dass einerseits eine von ihnen unterzeichnete Vollmacht zu dieser Stellungnahme sowie diverse Angaben im Baugesuchsformular, und andererseits nach wie vor das Näherbaurecht fehlten.