1. Die Beschwerdeführerinnen reichten am 12. März 2022 via eBau bei der Gemeinde Köniz ein Baugesuch ein betreffend den Bau eines Balkongeländers an ihrem Wohnhaus auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. F.________. Das Bauinspektorat verfügte am 19. April 2022 im Rahmen der ersten Vorprüfung via eBau, dass dem Gesuch bis zum 20. Mai 2022 ein Näherbraurecht zu der Nachbarparzelle Nr. A.________ beizulegen oder alternativ ein Ausnahmegesuch einzureichen sei, da der minimale Grenzabstand nicht eingehalten werde. Sollte das Baugesuch nicht innert Frist wieder eingereicht werden, gelte es als zurückgezogen.