a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, die Abstützungen/Fundamente der Balkonerweiterung würden auf die private Abwasserleitung A.________matte 11, Parzelle Thurnen Grundbuchblatt Nr. H.________ gebaut. Dies könne einerseits Schäden an der Leitung verursachen und andererseits sei der künftige Unterhalt der Leitung nicht mehr ohne zusätzlichen Mehraufwand auszuführen. Aus ihrer Sicht müsse ein Dienstbarkeitsvertrag für ihre Abwasserleitung auf der Bauparzelle ausgearbeitet und im Grundbuch eingetragen werden. Vom Eigentümer der Bauparzelle erwarten die Beschwerdeführenden die hundertprozentige Übernahme allfällig notwendiger Reparaturkosten.