Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und werden der Gesamtentscheid der Gemeinde Büren an der Aare vom 28. Juni 2022 sowie die Verfügung des AGR vom 19. November 2021 bestätigt. 3. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 2400.– und den Beschwerdegegnerinnen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 300.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegnerinnen haften je solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung