1. Der Sistierungsantrag der Beschwerdeführenden wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Gesamtbewilligung in Ziff. V.1 des Gesamtentscheids der Gemeinde Büren an der Aare vom 28. Juni 2022 wird um folgende Auflage ergänzt: Am OMEN Nr. 7 gemäss Standortdatenblatt vom 3. Juni 2021 (Revision: 2.1) ist eine Abnahmemessung durchzuführen. Wird der massgebende Grenzwert überschritten, ist die Mobilfunk-Basisstation innert einem Monat in den rechtmässigen Zustand zu bringen; dies muss messtechnisch belegt sein.