e) Folglich tragen die Anlagegrenzwerte dem Vorsorgeprinzip ausreichend Rechnung. Auch mit Blick auf die adaptiven Antennen und den Korrekturfaktor ist mit den aktuellen Grenzwerten von keiner Gesundheitsgefährdung auszugehen. Der Hinweis der Beschwerdeführenden auf Pulsation und Variabilität der Strahlung adaptiver Antennen vermag an diesem Ergebnis nichts zu ändern.49 9. Weitere Rügen und Zusammenfassung