der Beschwerdegegnerinnen bezüglich Datenverarbeitung der adaptiven Antennen von einer unabhängigen, externen Prüfstelle, der SGS Société Générale de Surveillance SA, überprüft.38 Das Zertifikat der Beschwerdegegnerin 1 wurde am 15. Dezember 2022 ausgestellt und gilt bis 14. Dezember 2025 und jenes der Beschwerdegegnerin 2 datiert vom 30. August 2022 und gilt bis 29. August 2025. Die von den Beschwerdeführenden zudem geltend gemachte Befangenheit des BAKOM ist weder nachvollziehbar noch wird ein irgendwie gelagerter Interessenskonflikt näher belegt.