Mit Blick auf die drei höchstbelasteten OMEN Nr. 2, 3 und 8 ist diese Argumentation des AUE nachvollziehbar. Berücksichtigt man die volle Richtungsabschwächung ohne Begrenzung auf 15 dB, ergibt sich bei diesen drei OMEN eine Feldstärke von deutlich unter 4 V/m und damit von deutlich unter 80 % des Anlagegrenzwerts. Allerdings ist gemäss Standortdatenblatt am OMEN Nr. 7 mit einer elektrischen Feldstärke von 4.09 V/m der Anlagegrenzwerte mit 81.8 % ebenfalls zu mehr als 80 % ausgeschöpft.