Dennoch hat das AUE in seinem Fachbericht vom 24. November 2021 keine Abnahmemessung angeordnet, dementsprechend enthält auch die angefochtene Baubewilligung vom 28. Juni 2022 keine entsprechende Auflage. In seiner Stellungnahme vom 16. August 2022 begründet das AUE den Verzicht auf Abnahmemessungen damit, dass bei der rechnerischen Prognose der Feldstärken an den OMEN eine Richtungsabschwächung von maximal 15 dB geltend gemacht werden dürfe. Diese führe in der vorliegenden Prognose zu einer Überschätzung der real zu erwartenden Feldstärke. Folglich sei darauf verzichtet worden, eine Abnahmemessung anzuordnen.