e) Gemäss dem bewilligten Standortdatenblatt vom 3. Juni 2021 (Revision 2.1) beträgt die elektrische Feldstärke an den drei höchstbelasteten OMEN 4.98 V/m (OMEN Nr. 2), 4.55 V/m (OMEN Nr. 3) und 4.17 V/m (OMEN Nr. 8). Damit wird der Anlagegrenzwert aufgrund der rechnerischen Prognose am OMEN Nr. 2 zu 99.6 %, am OMEN Nr. 3 zu 91 % und am OMEN Nr. 8 zu 83.4 % ausgeschöpft. Dennoch hat das AUE in seinem Fachbericht vom 24. November 2021 keine Abnahmemessung angeordnet, dementsprechend enthält auch die angefochtene Baubewilligung vom 28. Juni 2022 keine entsprechende Auflage.