Schliesslich verlangen sie die Publikation der Original-Antennendiagramme, der detaillierten Produkteinformationen und Angaben der Einstellungen für den realen Betrieb. Gemäss den Beschwerdeführenden ist das vorliegend zu beurteilende Baugesuch mangelhaft und unvollständig, weshalb es die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfülle und zur Vervollständigung und allfälligen Neueinreichung zurückzuweisen sei.