Auch würde die Rückweisung der Sache bloss einen prozessualen Leerlauf bewirken. Die Heilung des rechtlichen Gehörs ist jedoch allenfalls bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. 3. Ausgangslage adaptive Antennen a) Gemäss dem Baugesuch bzw. dem diesem beigelegten Standortdatenblatt ist geplant, drei Sendeantennen der Beschwerdegegnerin 1 im Frequenzband 3600 bis 3800 MHz adaptiv mit Anwendung eines Korrekturfaktors zu betreiben. Die übrigen 12 Sendeantennen in den Frequenzbändern 700 bis 900 MHz und 1800 bis 2600 MHz werden gemäss dem Standortdatenblatt nicht adaptiv betrieben.16