Allerdings ergibt sich aus den vorhandenen Unterlagen nicht, dass den Einsprechenden die Stellungnahme des AUE vom 12. April 2022 zugestellt worden wäre. Damit hatten die Einsprechenden von dieser Stellungnahme im vorinstanzlichen Verfahren keine Kenntnis und konnten sich dazu nicht äussern. Insofern hat die Gemeinde Büren an der Aare den Anspruch der Einsprechenden auf rechtliches Gehör verletzt.