führungen zu den Themen «5G, adaptive Antennen und neue Vollzugsempfehlung», «Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch 5G», «Verletzung von Bundesrecht», «Fehlendes Qualitätssicherungssystem», «Falsch ausgewiesene Antennenleistung» und «unzulässige Zusammenfassung zweier Antennendiagramme». Aus diesen Ausführungen des AUE, die sich mit den wesentlichen Gesichtspunkten aus den Einsprachen auseinandersetzt, ergeben sich die Überlegungen, von denen sich die Behörde hat leiten lassen und auf die sich ihr Entscheid stützt. Aufgrund des Verweises im angefochtenen Bauentscheid auf die Stellungnahme des AUE vom 12. April 2022 liegt somit grundsätzlich eine genügende Begründung vor.