d) Im Baubewilligungsverfahren haben die Beschwerdeführenden mehrere Einsprachen eingereicht. Dabei haben sie unter anderem folgende Rügen erhoben: es fehle eine Standortevaluation, die Grenzwerte würden überschritten, für die adaptive Betreibung der Anlage reiche die deklarierte Sendeleistung nicht aus, die Auswirkungen der Strahlenbelastung seien nicht bekannt, Studien würden beim 5G-Mobilfunkdienst von einer Gesundheitsschädigung ausgehen und die Angaben im Standortdatenblatt seien widersprüchlich und falsch. Diese Einsprachen vom 9., 10., 11. und 12. November 2021 haben sie insbesondere ohne Kenntnis des Fachberichts Immissionsschutz des AUE vom 24. November 2021 verfasst.