b) Die Gemeinde Büren an der Aare macht in ihrer Stellungnahme vom 24. August 2022 dazu geltend, sie habe sich entgegen der Aussage der Beschwerdeführenden mit den Einsprachen auseinandergesetzt. Auf die Wiedergabe der Details, wie diese insbesondere dem Fachbericht der Abteilung Immissionsschutz des AUE vom 24. November 2021 entnommen werden könnten, sei im Bauentscheid verzichtet worden, ohne dass den Rechtsbegehrenden dadurch ein Nachteil entstanden sei.