Die Kostennote der Rechtsvertreterin und des Rechtsvertreters der Beschwerdegegnerschaft beläuft sich auf CHF 5436.60 (Honorar CHF 4900.00, Auslagen CHF 147.00, Mehrwertsteuer CHF 388.60) und gilt grundsätzlich zu keinen Bemerkungen Anlass. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Beschwerdegegnerschaft aufgrund der Gutheissung des Gesuchs um Entzug der aufschiebenden Wirkung mit Zwischenverfügung vom 26. August 2022 bereits eine pauschale Parteikostenentschädigung von CHF 500.00 zugesprochen wurde und diese Kosten der Beschwer-