Der Kühlschrank befindet sich auf der Parzelle der Beschwerdegegnerschaft (Parzelle Thun- Strättligen Grundbuchblatt Nr. J.________). Die von der Beschwerdeführerin erwähnte Problematik des Blockierens des Trottoirs und der Strasse gründet darin, dass der Kühlschrank unmittelbar angrenzend an das öffentliche Trottoir der I.________strasse aufgestellt wurde. Beim Öffnen des Kühlschranks scheint die Türe gar in den öffentlichen Raum des Trottoirs hineinzuragen. Es wird daher zu prüfen sein, ob diese Beanspruchung des öffentlichen Raums zulässig ist.