Nach dieser Bestimmung sind Automaten sowie kleine Behälter mit bis zu zwei Kubikmeter Inhalt wie Robidogs, Kompostbehälter, Verteilkabinen und Ähnliches baubewilligungsfrei. Gemäss Beurteilung des Bauinspektorats Thun liege das Volumen des bestehenden Kühlschrankes unter zwei Kubikmeter.