Anwendung. Das kleine Schild am Zaun schliesslich hing gemäss Ausführungen der Beschwerdegegnerschaft lediglich zwei Wochen, weshalb darauf nicht mehr einzugehen ist. Wieso schliesslich die im Garten stehende Fahne die Verkehrssicherheit auf der Quartierstrasse beeinträchtigen sollte, ist nicht erkennbar und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht näher begründet. 9. Kühlschrank, weitere Rüge