a und c BauV. Diese Berechnung ist im erwähnten Parkplatznachweis enthalten und ergibt eine Bandbreite von eins bis sechs Parkplätzen. Im Parkplatznachweis werden der gewerblichen Nutzung die zwei bestehenden Parkplätze nordwestlich des Gebäudes zugewiesen, was im Rahmen dieser Bandbreite ist. Der Wohnnutzung mit zwei Wohnungen dient der bestehende Parkplatz in der Garage im Untergeschoss, was nach dem Gesagten ebenfalls nicht zu beanstanden ist.