Sie führt dabei glaubhaft aus, dass die von der Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang erwähnte und eingereichte Preisliste zur Vermietung einzelner Räume (Beilage 20 der Beschwerde) nie umgesetzt worden sei, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspreche und entsprechend auch nicht mehr auf der Website zu finden sei. Sollte die Beschwerdegegnerschaft – abgesehen von den erwähnten Kochkursen in der Küche im ersten Obergeschoss – künftig Räume in den Obergeschossen im Rahmen ihrer gewerblichen Aktivitäten vermieten oder nutzen wollen, so würde dies eine massgebende Erweiterung ihres Gewerbes darstellen, welches ein neues Baugesuch erfordern würde.