Sollte die Beschwerdegegnerschaft den strittigen Betrieb weiter ausbauen und hinsichtlich der Angebotspalette sowie der Anzahl und Grösse der Kurse von den Angaben im Betriebskonzept (inkl. Ergänzung mit Beschwerdeantwort vom 29. Juli 2022) abweichen wollen, so wird sie dafür ein weiteres Baugesuch einzureichen haben. Unter diesen Umständen ist es nicht angezeigt, Auflagen zu Betriebszeiten oder Anzahl Kursen festzulegen. Ohnehin kommen Auflagen nur in Betracht, wenn es darum geht, gesetzwidrige Auswirkungen zu verhindern.18