Eine Mehrheit der Mitarbeitenden des Unternehmens arbeiten nicht vor Ort und die gleichzeitige Anwesenheit von Mitarbeitenden im Gesundheitszentrum dürfte sich aufgrund der limitierten Raumkapazitäten und dem damit limitierten Angebot (vgl. oben) auf wenige Personen beschränken. Der Schluss der Stadt Thun, wonach neben den in Wohnzonen ausdrücklich zugelassenen Nutzungsarten (Kindergärten und Kindertagesstätten, Al- terswohn- und Pflegeheime, Hotel- und Gastgewerbebetriebe als dem Wohnen gleichgestellte Nutzungen, Bauten und Anlagen der Freikirchen als dem stillen Gewerbe gleichgestellte Nutzung) auch diese gewerbliche Nutzung gemäss Betriebskonzept als «stilles Gewerbe» im Sinne von Art.