Gemäss Bundesgericht ist es den Nachbarn selbst in einer eher ruhigen Wohnzone zuzumuten, von Montag bis Freitag zwischen 06.30 bis 12.00 und 13.00 bis 19.00 Uhr den Lärm von in der Regel nicht mehr als 20 im Garten spielenden Kindern zu dulden.17 Die hier angebotenen Kinderkurse unterschreiten diesen Rahmen deutlich.