Der wahrnehmbare Menschenlärm beschränkt sich damit auf die Zeiten vor und nach den Kursen bzw. in den Pausen, wenn sich die Kursteilnehmenden im Garten aufhalten, oder bei An- und Abreise. Dass damit ein gewisser Lärm verbunden ist, dürfte unbestritten sein. Allerdings ist dieser zeitlich beschränkt, für eine Wohnzone in diesem städtischen Gebiet nicht unüblich und angesichts der sonst zulässigen Nutzungen (Ho- tel- und Gastgewerbebetriebe, Kindergärten und Kindertagestätten, Freikirchen) auch bei diesen Gruppengrössen zu akzeptieren – dies gilt auch für den dadurch anfallenden Verkehrslärm. Das Aufhalten von Personen im Garten während den Pausen oder für ein Mittagessen stellt eine nor-