Trotz der erwähnten maximalen Gruppengrössen gehen auch von diesen Gruppenkursen keine Lärmemissionen aus, welche mit den Vorgaben der Wohnzone nicht vereinbar wären. Zu beachten ist dabei vorab, dass auch in einer Wohnzone kein Anspruch auf absolute Ruhe besteht und die Einstufung «nicht störend» nicht das Fehlen jeglichen Konfliktpotentials voraussetzt.15 Die Gruppenveranstaltungen an Werktagen sind sodann zeitlich limitiert (Dauer von rund 1.5 Stunden) und finden in der Regel nur einmal täglich, allenfalls (unter Einbezug der ein- bis zweimal pro Monat stattfindenden, weiteren Veranstaltungen im definierten Dienstleistungsbereich) zweimal täglich statt;