So dürften etwa die dem Wohnen gleichgestellte Nutzung der Hotel- und Gastgewerbebetriebe, aber auch Alters- und Pflegeheime, mehr Lärm durch Gäste und Besuchende sowie den dadurch generierten Verkehr verursachen als dies bei einer klassischen Wohnnutzung der Fall ist. Dasselbe gilt für die dem stillen Gewerbe gleichgestellten Freikirchen, deren Anlässe zudem häufig auch an Wochenenden stattfinden dürften. Die ausdrücklich aufgeführten Kindergärten und Kindertagesstätten schliesslich führen zu Kinderlärm in Aussenbereichen, welcher angesichts der Anzahl der Kinder denjenigen von im Garten spielenden Kindern von Wohnhäusern übertreffen dürfte.