Angesichts dieser ausdrücklich zulässigen Nutzungen lässt sich feststellen, dass der kommunale Gesetzgeber in den Wohnzonen der Stadt Thun grundsätzlich auch Nutzungen zulassen wollte, welche über das normale Wohnen hinausgehende Emissionen verursachen können und üblicherweise mit einem gewissen Mehrverkehr verbunden sind. So dürften etwa die dem Wohnen gleichgestellte Nutzung der Hotel- und Gastgewerbebetriebe, aber auch Alters- und Pflegeheime, mehr Lärm durch Gäste und Besuchende sowie den dadurch generierten Verkehr verursachen als dies bei einer klassischen Wohnnutzung der Fall ist.