hezeiten gemäss Ortspolizeireglement. Es könne ihnen indessen nicht verboten werden, dass sie sich gemeinsam mit Freunden in ihrem Garten treffen und ein Essen veranstalten würden. Nichts Anderes sei es, wenn die Seminarteilnehmenden gemeinsam im Garten die Mittagspause verrichten würden. Die Aussenräume der Liegenschaft der Beschwerdeführerin würden sich auf der vom Garten abgewandten Seite befinden und der Garten sei durch die Strasse sowie eine Hecke vom Grundstück der Beschwerdeführerin abgegrenzt. Sie würden zudem grössten Wert auf Ruhe und den Einklang mit Körper und Geist legen und alle ihre Angebote seien auf eine ruhige Umgebung ausgerichtet.