prüfen, wie etwa eine Beschränkung der gewerblichen Nutzung auf die üblichen Geschäftszeiten. Ebenfalls hoch seien die Geräuschimmissionen in der Mittagszeit durch eine grosse Anzahl von Personen im Garten. Die Beschwerdegegnerschaft habe ihre vorgesehenen Tätigkeiten im Aussenbereich im Baugesuch oder ihrem Betriebskonzept mit keiner Silbe erwähnt. Die massiven Lärmimmissionen würden nicht nur die Aussenaktivitäten und die Gartenbeetvermietung an die Kinder betreffen, sondern auch die angeblich ruhigen Aktivitäten im Haus drinnen. Auch die Anund Abreise gehe nicht ruhig vonstatten, vielmehr sei teilweise zu sehr späten Abendstunden lautes Geschwätz zu hören.