Das umfangreiche Angebot mit umfassender Vermarktung und die Anzahl der Mitarbeiter von aktuell 47 zeige ebenfalls, dass hier nicht mehr von einem kleinen Gewerbe auszugehen sei. Die Personenansammlungen, der damit zusammenhängende Mehrverkehr, die Parkplatzsuche, das Zuschlagen von Autotüren und das Begrüssen und Verabschieden von Menschenansammlungen führe zu zusätzlichen untragbaren und klar zonenwidrigen Immissionen. Die vielen Veranstaltungen draussen würden oft an Wochenenden und in den Abendstunden stattfinden und damit zu Zeiten, zu welchen sich die Lärmimmissionen besonders störend für die Nachbarn auswirken würden. Die Vorinstanz habe es unterlassen, mögliche Auflagen zu