c) Der Wortlaut des von der Beschwerdegegnerschaft ersuchten Bauvorhabens lautet zwar auf Umnutzung des Erdgeschosses von Wohnen zu stillem Gewerbe. Die teilweise auch im Garten stattfindenden Aktivitäten sind dennoch als Teil dieses nachträglichen Baugesuchs vom Streitgegenstand erfasst und mit zu beurteilen, kann doch der zum Haus zugehörige Garten im weitesten 8 www.B.________.ch/team, zuletzt eingesehen am 21. Oktober 2022. 5/17 BVD 110/2022/123