Die Kosten von CHF 200.00 pro Kind würden dabei für den Kauf von Material und Saatgut verwendet, weder die Leitenden noch die Beschwerdegegnerschaft als Eigentümerschaft des Gartens erhalte dafür eine Entschädigung. Das Projekt werde von der Beschwerdegegnerin 2 ehrenamtlich koordiniert, wobei der Einfachheit halber die Website der B.________ für die Anmeldung benutzt werde.