Schliesslich stellt die Beschwerdegegnerschaft gemäss eigenen Angaben in der Beschwerdeantwort vom 29. Juli 2022 (N. 31) Gartenbeete einem gemeinnützigen Projekt von H.________ gratis zur Verfügung, bei welchem Kinder (am Montagnachmittag vier Kinder und am Donnerstagnachmittag fünf Kinder) durch das Pflegen des eigenen Gemüses einen Bezug zu gesunden Lebensmitteln erhalten und dabei lernen, wie die Kreisläufe der Natur funktionieren. Die Kosten von CHF 200.00 pro Kind würden dabei für den Kauf von Material und Saatgut verwendet, weder die Leitenden noch die Beschwerdegegnerschaft als Eigentümerschaft des Gartens erhalte dafür eine Entschädigung.