a) Die Beschwerdegegnerschaft ist Eigentümerin der Parzelle Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. J.________ in der Wohnzone W2. Das bestehende Gebäude (I.________strasse 6) auf dieser Parzelle ist in drei Wohnungen aufgeteilt. Die Wohnung im Obergeschoss wird durch die Beschwerdegegnerschaft bewohnt und die Wohnung im Dachgeschoss ist an eine Drittperson vermietet (ohne Parkplatznutzung). Die Wohnung im Erdgeschoss dient den gewerblichen Aktivitäten der Beschwerdegegnerin 2 (Details nachfolgend). Für die «Umnutzung des Erdgeschosses von Wohnen zu stillem Gewerbe» reichte die Beschwerdegegnerschaft am Ende 2021 ein nachträgliches Baugesuch ein.