Damit ist sie durch den vorinstanzlichen Entscheid beschwert und daher zur Beschwerdeführung legitimiert. Der Entscheid vom 16. Juni 2022 wurde dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin am 21. Juni 2022 zugestellt.4 Mit Postaufgabe der Beschwerde am 21. Juli 2022 hielt die Beschwerdeführerin die 30-tägige Beschwerdefrist ein. Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten. 2. Rechtliches Gehör