Mit Beschwerdeantwort vom 29. Juli 2022 beantragt die Beschwerdegegnerschaft in der Sache die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist. Gleichzeitig stellt die Beschwerdegegnerschaft den Verfahrensantrag, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen, eventuell sei die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss als vorsorgliche Massnahme vorläufig bis zum rechtskräftigen Entscheid zuzulassen. Hinsichtlich dieses Verfahrensantrags beantragt sie zudem, die anbegehrten Massnahmen seien superprovisorisch, ohne vorgängige Anhörung der Beschwerdeführerin, anzuordnen.