Mit Schreiben vom 9. Juni 2021 gewährte die Stadt Thun der Beschwerdegegnerschaft das rechtliche Gehör und machte gleichzeitig auf die Möglichkeit der Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs aufmerksam. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 25. Oktober 2021 ein nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung des Erdgeschosses von Wohnen zu stillem Gewerbe ein; eine Ergänzung mit dem Anbringen von Reklamen an der Ost- und Nordfassade wurde mit angepassten Plänen am 21. Januar 2022 nachgereicht.