betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun vom 16. Juni 2022 (Gemeinde Nr.: 942/2021-0806; Umnutzung EG von Wohnen zu Gewerbe) I. Sachverhalt 1. Aufgrund einer Voranfrage der Beschwerdegegnerin 2 für das Erstellen einer Firmenanschrift am Gebäude an der I.________strasse 6 (Parzelle Thun-Strättligen Grundbuchblatt Nr. J.________) wurde der Stadt Thun bekannt, dass auf dieser Parzelle in der Wohnzone W2 eine unbewilligte Umnutzung von Teilen des Wohngebäudes zu gewerblichen Zwecken stattgefunden hat.