Fachmeinung erforderlichen Kenntnisse der Örtlichkeiten, handelt es sich nicht um einen Augenschein im Sinne von Art. 22 VRPG. Die Fachstelle muss die Parteien nicht beiziehen. Das TBA OIK IV erwähnt im Amtsbericht Wasserbaupolizei vom 18. Januar 2022 einen Augenschein vor Ort. Dieser wurde im Rahmen der Ausarbeitung des Amtsberichts vorgenommen. Es handelt sich dabei folglich nicht um einen amtlichen Augenschein der Leitbehörde. Den Verfahrensbeteiligten wurde der Amtsbericht zugestellt und sie hatten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.