a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, auf ihre Argumente sei in der Stellungnahme der Wasserbaupolizei nicht eingegangen worden, weder im ersten noch im zweiten Baubewilligungsverfahren. Für sie sei nicht ersichtlich, ob ihre Argumente überhaupt geprüft worden seien. In ihrer Stellungnahme zum Ergebnis des Beweisverfahrens vom 6. Dezember 2022 bringen die Beschwerdeführenden zudem vor, die Besichtigung durch das TBA OIK IV im Januar 2022 sei ohne Ankündigung und Einbezug der Beschwerdeführenden erfolgt, was gemäss ihrem Rechtsberater nicht korrekt gewesen sei.