e) Soweit das TBA OIK IV mehrmals auf das fest installierte und allenfalls ohne Baubewilligung errichtete Podest in der Böschung hinweist, ist dies nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Die Stadt Burgdorf hat diesbezüglich ein separates Verfahren einzuleiten. 16 BVR 2015 S. 425 E. 5.1 9/12 BVD 110/2022/122 5. Rechtliches Gehör