Zudem überwiegt vorliegend das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz und damit an der Freihaltung des Gewässerraums. Wie bereits ausgeführt, ist der Uferbereich des Oberburgbachs auf der Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. G.________ aktuell schon schmal und aufgrund des bestehendes Bewuchses sowie des gemäss Hinweis des TBA OIK IV allenfalls nicht baubewilligten Podests in der östlichen Ecke der Bauparzelle schwer zugänglich. Der Oberburgbach hat zudem, wie ebenfalls bereits ausgeführt, eine wichtige Funktion im Hochwasserschutz des betreffenden Gebiets.