Unbestrittenermassen befindet sich ein Teil des geplanten Balkons im Gewässerraum, sowohl im übergangsrechtlichen Gewässerraum gemäss GSchV wie auch im neuen Gewässerraum gemäss Ortsplanungsrevision. Das TBA OIK IV legt überzeugend dar, dass aufgrund seiner Entwässerungsfunktion der Oberburgbach frei und zugänglich bleiben muss. Wie das TBA OIK IV ausführt, ist der Zugang gewährleistet, wenn mindestens 5.00 m ab Böschungsoberkante frei sind, so dass dieser Bereich auch mit mittleren Baumaschinen befahren werden kann. Es ist notwendig, dass dieser Bereich auch in der Höhe frei bleibt, damit Maschinen mit Aufbauten oder Baggerarmen den Bereich befahren und die nötigen Arbeiten ausführen kön-