Auf dem Foto in den Vorakten14, welches von der dem Baugrundstück gegenüberliegenden Seite des Oberburgbachs aufgenommen wurde, sind die Böschung zum Oberburgbach, das Gebäude und der Garten zwischen Gebäude und Oberburgbach ersichtlich. Es ist klar zu erkennen, dass die Böschung abfallend ist und zwischen Gebäude und Oberburgbach nicht viel Platz, beispielsweise zum Befahren mit Baumaschinen, vorhanden ist. Der geplante Balkon soll über die ganze Länge der Fassade realisiert werden. Unbestrittenermassen befindet sich ein Teil des geplanten Balkons im Gewässerraum, sowohl im übergangsrechtlichen Gewässerraum gemäss GSchV wie auch im neuen Gewässerraum gemäss Ortsplanungsrevision.