Stelle der BVD, kann keine wasserbaupolizeiliche Bewilligung erteilt werden. Der Oberburgbach habe eine wichtige Entwässerungsfunktion, welcher bei Starkniederschlag zusammen mit dem parallel laufenden Wöschhüslibach die anfallenden Wassermengen ableiten müsse. Zu diesem Zweck bestehe auch ein Damm. Es sei von zentraler Bedeutung, dass der Gewässerraum des Oberburgbachs frei bleibt.